ORGANISATION.

VOM E.V. ZUR gGMBH


Bereits seit Mai 2005 ist die Tafel Rastatt als eingetragener Verein (e.V.) in Rastatt tätig und unterstützt seitdem bedürftige Menschen in Rastatt und Umgebung.

Gleichzeitig sind in den vergangenen Jahren aber auch die Anforderungen an den Verein weiter gestiegen. So verzeichnen wir z.B. immer mehr Kunden die in unserem Tafel-Laden einkaufen können. Aber auch die Tafel-Logistik Rastatt stellt immer höhere Anforderungen an die Organisation der Verteilung von Lebensmitteln.

Um diesen steigenden Anforderungen auch in der Zukunft gerecht werden zu können, hat sich die Tafel Rastatt im Dezember 2018 eine neue Rechtsform gegeben – die Tafel Rastatt gGmbH (gemeinnützige GmbH). In der Mitgliederversammlung des Rastatter Tafel e.V. wurde hierzu der Grundstein gelegt und die erforderlichen rechtlichen Schritte eingeleitet.

Eine gGmbH verbindet per Definition die Struktur einer GmbH mit dem Gemeinnützigkeitsgedanken von Vereinen oder Stiftungen. Die Rechtsform der gGmbH gleicht in weiten Teilen den Rahmenbedingungen beim Gründen einer GmbH. Um vom Finanzamt jedoch als gemeinnützig eingestuft zu werden, muss in der Satzung ein gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Gesellschaftszweck festgehalten werden. Diesen Zweck muss die gGmbH selbstlos, ausschließlich und unmittelbar verfolgen.

Egal ob e.V. oder gGmbH – am Zweck der Tafel Rastatt ändert sich nichts: Bedürftigen Menschen in Rastatt und Umgebung (ggf. auch angrenzende Landkreise) kostengünstig Hilfen anzubieten, insbesondere Nahrungsmittel und andere Gegenstände des persönlichen Gebrauchs.

Dies soll durch den Aufbau einer Verteilerorganisation und durch das Errichten von Läden, Essensausgabestellen oder sonstigen Ausgabestellen ermöglicht werden. Nach Möglichkeit sollen langzeitarbeitslose Menschen mitarbeiten können. Erlöse werden zur Kostendeckung verwendet.