ESSEN, WO ES HINGEHÖRT.

WICHTIGE INFORMATIONEN FÜR DEN EINKAUF IM TAFEL-LADEN


Bevor Sie bei uns einkaufen können, müssen Sie sich einige Minuten Zeit nehmen und diese Information durchlesen.

Die Tafel Rastatt betreibt den Tafel-Laden als gemeinnützige GmbH. Die Waren, die wir gegen einen geringen Kostenbeitrag an Sie weitergeben, werden uns von Sponsoren überlassen. Sie werden nicht Ihren gesamten Lebensmittelbedarf bei uns decken können. Menge und Auswahl richten sich danach, was uns überlassen wird.

Die Tafel Rastatt darf die Waren nur an Personen weitergeben, die bedürftig gemäß § 53 Abgabenordnung (AO) sind. Wir sind verpflichtet, dies dem Finanzamt gegenüber nachzuweisen.

WER DARF BEI UNS EINKAUFEN?

Personen aus Rastatt und dem nördlichem Landkreis, als:

  • Bezieher(innen) von Arbeitslosengeld II.
  • Bezieher(innen) von Sozialgeld.
  • Bezieher(innen) von Grundsicherung.
  • Personen mit geringem Einkommen und
  • Personen in besonderen finanziellen Notlagen, wenn deren monatliches Gesamt-Einkommen nicht höher ist als 482 Euro für Alleinstehende zuzüglich der tatsächlichen Mietkosten, 872 Euro für zwei Erwachsene und für jedes Kind 190 Euro, zuzüglich der tatsächlichen Mietkosten sind.

Falls Sie Zweifel haben, ob Sie zu dieser Personengruppe gehören, wenden Sie sich bitte an uns.

WIE ERHALTE ICH EINEN AUSWEIS?

Zum Einkaufen berechtigt ein Einkaufsausweis. Zur Beantragung des Einkaufsausweises in den Bürozeiten in Rastatt bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

  • Arbeitslosengeld II-Bescheid oder
  • Grundsicherungs-Bescheid oder
  • Sozialhilfe-Bescheid oder
  • Wohngeld-Bescheid
  • Arbeitslosengeld I-Bescheid oder
  • Renten-Bescheid oder sonstige Einkommensnachweise, Wohngeld-Bescheid
  • Ihren Personalausweis, und amtliche Passbilder von höchstens 2 Personen pro Ausweis und Familie.

Bei Arbeitslosengeld I, Rente oder Geringverdiener ist zusätzlich der Mietvertrag sowie ein Nachweis über die Nebenkosten erforderlich.


Die Kunden unterschreiben eine Erklärung, die besagt, dass bei Wegfall der Bedürftigkeit der Kundenausweis unaufgefordert zurückzugeben ist. Damit folgt die Tafel den Regeln der Gemeinnützigkeit, die ihr vom Finanzamt zuerkannt wurde.

ÖFFNUNGSZEITEN UNSERES BÜROS

Freitags 09.00 – 11.00 Uhr


Beratung, Neuausstellung und Verlängerung der Ausweise.

Kunden, die nicht Deutsch sprechen und lesen können, müssen einen Dolmetscher / Übersetzer mitbringen.

AUSWEISE

Bei der Tafel Rastatt werden die Ausweise entsprechend der Bedürftigkeit bzw. der Personen im Haushalt in drei Kategorien gruppiert:


Ausweis A (1 – 2 Personen – Haushalte)

Einkaufen an allen Vormittagen sowie an einem Nachmittag pro Woche.


Ausweis B (3 – 4 Personen – Haushalte)

Einkaufen an allen Vormittagen sowie an zwei Nachmittagen pro Woche.


Ausweis C (ab 5 Personen – Haushalte)

Einkaufen an allen Vormittagen sowie an drei Nachmittagen pro Woche.

GÜLTIGKEIT DER AUSWEISE

Die Gültigkeitsdauer der Ausweise richtet sich nach den vorgelegten Nachweisen und wird entsprechend auf den Ausweisen vermerkt.


Verlängerung nach Ablauf der Gültigkeit

Läuft die Gültigkeit Ihres Ausweises ab, müssen Sie sich rechtzeitig um entsprechende Nachweise kümmern und diese der Tafel Rastatt, bei der Ausweiskontrolle vorlegen. Nach Prüfung der Unterlagen wird die Gültigkeitsdauer entsprechend angepasst.

LADENÖFFNUNGSZEITEN

Montag

10:30 Uhr – 12:00 Uhr (letzter Einlass: 11:45 Uhr)

Nachmittag geschlossen


Dienstag

10:00 Uhr – 11:30 Uhr (letzter Einlass: 11:15 Uhr)

12:30 Uhr – 15:30 Uhr (nur mit Uhrzeitensystem)


Mittwoch

10:00 Uhr – 11:30 Uhr (letzter Einlass: 11:15 Uhr)

12:30 Uhr – 15:30 Uhr (nur mit Uhrzeitensystem)


Donnerstag

10:30 Uhr – 12:00 Uhr (letzter Einlass 11:45 Uhr)

Nachmittag geschlossen


Freitag

10:00 Uhr – 11:30 Uhr (letzter Einlass 11:15 Uhr)

12:30 Uhr – 15:30 Uhr (nur mit Uhrzeitensystem)


Uhrzeitensystem

An den Nachmittagen können Sie bei uns nur zu den von uns vorgegebenen Uhrzeiten einkaufen.


Slot 1: 12:30 – 13:15 Uhr

Slot 2: 13:15 – 14:00 Uhr

Slot 3: 14:00 – 14:45 Uhr

Slot 4: 14:45 – 15:30 Uhr


Für Ihren Einkauf erhalten Sie hier jeweils ein entsprechendes Zeitkärtchen mit der vorgegebenen Uhrzeit. Dies ist erforderlich, damit wir die große Anzahl an Kunden an den Nachmittagen gleichmäßig verteilen und die Wartezeit reduzieren können.

WARENSORTIMENT / ABGABEMENGEN

Warensortiment

Obst, Gemüse, Brot, Grundnahrungsmittel, Molkereiprodukte, Fleisch- und Wurstwaren (nur verpackte Ware).


Abgabenmenge

Menge und Auswahl richten sich danach, was uns überlassen wird.


Kostenbeitrag

Die Einkaufspreise betragen ungefähr 10 – 20% der üblichen Ladenverkaufspreise.

WICHTIGER HINWEIS

REGISTRIERUNG FÜR NEUKUNDEN

Aktuell können wir keine neuen Tafelausweise ausstellen. Der Andrang an Hilfesuchenden kann im Moment von uns nicht bewältigt werden.

Ab sofort werden wir deshalb eine Warteliste erstellen. Neukunden können sich in unserem Büro in die Warteliste eintragen lassen. Sobald freie Plätze zur Verfügung stehen, werden wir die Kunden informieren.

Das Büro für die Registrierung ist freitags von 09:00 - 11:00 Uhr geöffnet.