ESSEN, WO ES HINGEHÖRT.
WICHTIGE INFORMATIONEN FÜR DEN EINKAUF IM TAFEL-LADEN
Bevor Sie bei uns einkaufen können, müssen Sie sich einige Minuten Zeit nehmen und diese Information durchlesen.
Die Tafel Rastatt betreibt den Tafel-Laden als gemeinnützige GmbH. Die Waren, die wir gegen einen geringen Kostenbeitrag an Sie weitergeben, werden uns von Sponsoren überlassen. Sie werden nicht Ihren gesamten Lebensmittelbedarf bei uns decken können. Menge und Auswahl richten sich danach, was uns überlassen wird.
Die Tafel Rastatt darf die Waren nur an Personen weitergeben, die bedürftig gemäß § 53 Abgabenordnung (AO) sind. Wir sind verpflichtet, dies dem Finanzamt gegenüber nachzuweisen.
Personen aus Rastatt und dem nördlichem Landkreis, als:
Falls Sie Zweifel haben, ob Sie zu dieser Personengruppe gehören, wenden Sie sich bitte an uns.
Zum Einkaufen berechtigt eine Kundenkarte. Zur Beantragung der Kundenkarte in den Bürozeiten in Rastatt bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
Bei Arbeitslosengeld I, Rente oder Geringverdiener ist zusätzlich der Mietvertrag sowie ein Nachweis über die Nebenkosten erforderlich.
Wir behalten uns vor, weitere Unterlagen die zur Bedürftigkeitsprüfung dienen, von Ihnen anzufordern.
Die Kunden unterschreiben eine Erklärung, die besagt, dass bei Wegfall der Bedürftigkeit die Kundenkarte unaufgefordert zurückzugeben ist. Damit folgt die Tafel den Regeln der Gemeinnützigkeit, die ihr vom Finanzamt zuerkannt wurde.
Freitags 09.00 – 11.00 Uhr
Beratung, Neuausstellung und Verlängerung der Kundenkarte.
Kunden, die nicht Deutsch sprechen und lesen können, müssen einen Dolmetscher / Übersetzer mitbringen.
Bei der Tafel Rastatt werden die Kundenkarten entsprechend der Bedürftigkeit bzw. der Personen im Haushalt in drei Kategorien gruppiert:
1 – 4 Personen – Haushalte
Einkaufen an allen Vormittagen sowie an einem Nachmittag pro Woche.
ab 5 Personen – Haushalte
Einkaufen an allen Vormittagen sowie an zwei Nachmittagen pro Woche.
Die Gültigkeitsdauer der Kundenkarte richtet sich nach den vorgelegten Nachweisen.
Verlängerung nach Ablauf der Gültigkeit
Läuft die Gültigkeit Ihrer Kundenkarte ab, müssen Sie sich rechtzeitig um entsprechende Nachweise kümmern und diese der Tafel Rastatt, bei der Ausweiskontrolle vorlegen. Nach Prüfung der Unterlagen wird die Gültigkeitsdauer entsprechend angepasst.
Übermittlung der Bescheide an die Tafel per E-Mail
Wenn Sie Ihren neuen Bescheid in digitaler Form (z.B. PDF-Datei) erhalten, können Sie diesen auch direkt an uns schicken.
Nutzen Sie hierzu diese E-Mail-Adresse:
Montag
10:30 Uhr – 12:00 Uhr (letzter Einlass: 11:45 Uhr)
Nachmittag geschlossen
Dienstag
10:00 Uhr – 11:30 Uhr (letzter Einlass: 11:15 Uhr)
12:30 Uhr – 15:30 Uhr (nur mit Uhrzeitensystem)
Mittwoch
10:00 Uhr – 11:30 Uhr (letzter Einlass: 11:15 Uhr)
12:30 Uhr – 15:30 Uhr (nur mit Uhrzeitensystem)
Donnerstag
10:30 Uhr – 12:00 Uhr (letzter Einlass 11:45 Uhr)
Nachmittag geschlossen
Freitag
10:00 Uhr – 11:30 Uhr (letzter Einlass 11:15 Uhr)
12:30 Uhr – 15:30 Uhr (nur mit Uhrzeitensystem)
Uhrzeitensystem
An den Nachmittagen können Sie bei uns nur zu den von uns vorgegebenen Uhrzeiten einkaufen.
Slot 1: 12:30 – 13:15 Uhr
Slot 2: 13:15 – 14:00 Uhr
Slot 3: 14:00 – 14:45 Uhr
Slot 4: 14:45 – 15:30 Uhr
Für Ihren Einkauf erhalten Sie hier jeweils ein entsprechendes Zeitkärtchen mit der vorgegebenen Uhrzeit. Dies ist erforderlich, damit wir die große Anzahl an Kunden an den Nachmittagen gleichmäßig verteilen und die Wartezeit reduzieren können.
Warensortiment
Obst, Gemüse, Brot, Grundnahrungsmittel, Molkereiprodukte, Fleisch- und Wurstwaren (nur verpackte Ware).
Abgabenmenge
Menge und Auswahl richten sich danach, was uns überlassen wird.
Kostenbeitrag
Die Einkaufspreise betragen ungefähr 10 – 20% der üblichen Ladenverkaufspreise.