ESSEN, WO ES HINGEHÖRT.
WICHTIGE INFORMATIONEN FÜR DEN EINKAUF IM TAFEL-LADEN
Bevor Sie bei uns einkaufen können, müssen Sie sich einige Minuten Zeit nehmen und diese Information durchlesen.
Die Tafel Rastatt betreibt den Tafel-Laden als gemeinnützige GmbH. Die Waren, die wir gegen einen geringen Kostenbeitrag an Sie weitergeben, werden uns von Sponsoren überlassen. Sie werden nicht Ihren gesamten Lebensmittelbedarf bei uns decken können. Menge und Auswahl richten sich danach, was uns überlassen wird.
Die Tafel Rastatt darf die Waren nur an Personen weitergeben, die bedürftig gemäß § 53 Abgabenordnung (AO) sind. Wir sind verpflichtet, dies dem Finanzamt gegenüber nachzuweisen.
Personen aus Rastatt und dem nördlichem Landkreis, als:
Falls Sie Zweifel haben, ob Sie zu dieser Personengruppe gehören, wenden Sie sich bitte an uns.
Zum Einkaufen berechtigt ein Einkaufsausweis. Zur Beantragung des Einkaufsausweises in den Bürozeiten in Rastatt bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
Bei Arbeitslosengeld I, Rente oder Geringverdiener ist zusätzlich der Mietvertrag sowie ein Nachweis über die Nebenkosten erforderlich.
Die Kunden unterschreiben eine Erklärung, die besagt, dass bei Wegfall der Bedürftigkeit der Kundenausweis unaufgefordert zurückzugeben ist. Damit folgt die Tafel den Regeln der Gemeinnützigkeit, die ihr vom Finanzamt zuerkannt wurde.
Freitags 09.00 – 11.00 Uhr
Beratung, Neuausstellung und Verlängerung der Ausweise.
Kunden, die nicht Deutsch sprechen und lesen können, müssen einen Dolmetscher / Übersetzer mitbringen.
Bei der Tafel Rastatt werden die Ausweise entsprechend der Bedürftigkeit bzw. der Personen im Haushalt in drei Kategorien gruppiert:
Ausweis A (1 – 2 Personen – Haushalte)
Einkaufen an allen Vormittagen sowie an einem Nachmittag pro Woche.
Ausweis B (3 – 4 Personen – Haushalte)
Einkaufen an allen Vormittagen sowie an zwei Nachmittagen pro Woche.
Ausweis C (ab 5 Personen – Haushalte)
Einkaufen an allen Vormittagen sowie an drei Nachmittagen pro Woche.
Die Gültigkeitsdauer der Ausweise richtet sich nach den vorgelegten Nachweisen und wird entsprechend auf den Ausweisen vermerkt.
Verlängerung nach Ablauf der Gültigkeit
Läuft die Gültigkeit Ihres Ausweises ab, müssen Sie sich rechtzeitig um entsprechende Nachweise kümmern und diese der Tafel Rastatt, bei der Ausweiskontrolle vorlegen. Nach Prüfung der Unterlagen wird die Gültigkeitsdauer entsprechend angepasst.
Montag
10:30 Uhr – 12:00 Uhr (letzter Einlass: 11:45 Uhr)
Nachmittag geschlossen
Dienstag
10:00 Uhr – 11:30 Uhr (letzter Einlass: 11:15 Uhr)
12:30 Uhr – 15:30 Uhr (nur mit Uhrzeitensystem)
Mittwoch
10:00 Uhr – 11:30 Uhr (letzter Einlass: 11:15 Uhr)
12:30 Uhr – 15:30 Uhr (nur mit Uhrzeitensystem)
Donnerstag
10:30 Uhr – 12:00 Uhr (letzter Einlass 11:45 Uhr)
Nachmittag geschlossen
Freitag
10:00 Uhr – 11:30 Uhr (letzter Einlass 11:15 Uhr)
12:30 Uhr – 15:30 Uhr (nur mit Uhrzeitensystem)
Uhrzeitensystem
An den Nachmittagen können Sie bei uns nur zu den von uns vorgegebenen Uhrzeiten einkaufen.
Slot 1: 12:30 – 13:15 Uhr
Slot 2: 13:15 – 14:00 Uhr
Slot 3: 14:00 – 14:45 Uhr
Slot 4: 14:45 – 15:30 Uhr
Für Ihren Einkauf erhalten Sie hier jeweils ein entsprechendes Zeitkärtchen mit der vorgegebenen Uhrzeit. Dies ist erforderlich, damit wir die große Anzahl an Kunden an den Nachmittagen gleichmäßig verteilen und die Wartezeit reduzieren können.
Warensortiment
Obst, Gemüse, Brot, Grundnahrungsmittel, Molkereiprodukte, Fleisch- und Wurstwaren (nur verpackte Ware).
Abgabenmenge
Menge und Auswahl richten sich danach, was uns überlassen wird.
Kostenbeitrag
Die Einkaufspreise betragen ungefähr 10 – 20% der üblichen Ladenverkaufspreise.
WICHTIGER HINWEIS
REGISTRIERUNG FÜR NEUKUNDEN