ESSEN, WO ES HINGEHÖRT.

WICHTIGE INFORMATIONEN FÜR DEN EINKAUF IM TAFEL-LADEN


Bevor Sie bei uns einkaufen können, müssen Sie sich einige Minuten Zeit nehmen und diese Information durchlesen.

Die Tafel Rastatt betreibt den Tafel-Laden als gemeinnützige GmbH. Die Waren, die wir gegen einen geringen Kostenbeitrag an Sie weitergeben, werden uns von Sponsoren überlassen. Sie werden nicht Ihren gesamten Lebensmittelbedarf bei uns decken können. Menge und Auswahl richten sich danach, was uns überlassen wird.

Die Tafel Rastatt darf die Waren nur an Personen weitergeben, die bedürftig gemäß § 53 Abgabenordnung (AO) sind. Wir sind verpflichtet, dies dem Finanzamt gegenüber nachzuweisen.

WER DARF BEI UNS EINKAUFEN?

Personen aus Rastatt und dem nördlichem Landkreis, als:

  • Bezieher(innen) von Bürgergeld.
  • Bezieher(innen) von Grundsicherung.
  • Personen mit geringem Einkommen und
  • Personen in besonderen finanziellen Notlagen.

Falls Sie Zweifel haben, ob Sie zu dieser Personengruppe gehören, wenden Sie sich bitte an uns.

WIE ERHALTE ICH EINE KUNDENKARTE?

Zum Einkaufen berechtigt eine Kundenkarte. Zur Beantragung der Kundenkarte in den Bürozeiten in Rastatt bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

  • Nachweis über die Bedürftigkeit in Form des amtlichen Bescheides
  • Renten-Bescheid oder sonstige Einkommensnachweise
  • Ihren Personalausweis

Bei Arbeitslosengeld I, Rente oder Geringverdiener ist zusätzlich der Mietvertrag sowie ein Nachweis über die Nebenkosten erforderlich.

Wir behalten uns vor, weitere Unterlagen die zur Bedürftigkeitsprüfung dienen, von Ihnen anzufordern.


Die Kunden unterschreiben eine Erklärung, die besagt, dass bei Wegfall der Bedürftigkeit die Kundenkarte unaufgefordert zurückzugeben ist. Damit folgt die Tafel den Regeln der Gemeinnützigkeit, die ihr vom Finanzamt zuerkannt wurde.

ÖFFNUNGSZEITEN UNSERES BÜROS

Freitags 09.00 – 11.00 Uhr


Beratung, Neuausstellung und Verlängerung der Kundenkarte.

Kunden, die nicht Deutsch sprechen und lesen können, müssen einen Dolmetscher / Übersetzer mitbringen.

KUNDENKARTEN

Bei der Tafel Rastatt werden die Kundenkarten entsprechend der Bedürftigkeit bzw. der Personen im Haushalt in drei Kategorien gruppiert:


1 – 4 Personen – Haushalte

Einkaufen an allen Vormittagen sowie an einem Nachmittag pro Woche.


ab 5 Personen – Haushalte

Einkaufen an allen Vormittagen sowie an zwei Nachmittagen pro Woche.

GÜLTIGKEIT DER KUNDENKARTEN

Die Gültigkeitsdauer der Kundenkarte richtet sich nach den vorgelegten Nachweisen.


Verlängerung nach Ablauf der Gültigkeit

Läuft die Gültigkeit Ihrer Kundenkarte ab, müssen Sie sich rechtzeitig um entsprechende Nachweise kümmern und diese der Tafel Rastatt, bei der Ausweiskontrolle vorlegen. Nach Prüfung der Unterlagen wird die Gültigkeitsdauer entsprechend angepasst.

Übermittlung der Bescheide an die Tafel per E-Mail

Wenn Sie Ihren neuen Bescheid in digitaler Form (z.B. PDF-Datei) erhalten, können Sie diesen auch direkt an uns schicken.

Nutzen Sie hierzu diese E-Mail-Adresse:

kunden@rastatter-tafel.de

LADENÖFFNUNGSZEITEN

Montag

10:30 Uhr – 12:00 Uhr (letzter Einlass: 11:45 Uhr)

Nachmittag geschlossen


Dienstag

10:00 Uhr – 11:30 Uhr (letzter Einlass: 11:15 Uhr)

12:30 Uhr – 15:30 Uhr (nur mit Uhrzeitensystem)


Mittwoch

10:00 Uhr – 11:30 Uhr (letzter Einlass: 11:15 Uhr)

12:30 Uhr – 15:30 Uhr (nur mit Uhrzeitensystem)


Donnerstag

10:30 Uhr – 12:00 Uhr (letzter Einlass 11:45 Uhr)

Nachmittag geschlossen


Freitag

10:00 Uhr – 11:30 Uhr (letzter Einlass 11:15 Uhr)

12:30 Uhr – 15:30 Uhr (nur mit Uhrzeitensystem)


Uhrzeitensystem

An den Nachmittagen können Sie bei uns nur zu den von uns vorgegebenen Uhrzeiten einkaufen.


Slot 1: 12:30 – 13:15 Uhr

Slot 2: 13:15 – 14:00 Uhr

Slot 3: 14:00 – 14:45 Uhr

Slot 4: 14:45 – 15:30 Uhr


Für Ihren Einkauf erhalten Sie hier jeweils ein entsprechendes Zeitkärtchen mit der vorgegebenen Uhrzeit. Dies ist erforderlich, damit wir die große Anzahl an Kunden an den Nachmittagen gleichmäßig verteilen und die Wartezeit reduzieren können.

WARENSORTIMENT / ABGABEMENGEN

Warensortiment

Obst, Gemüse, Brot, Grundnahrungsmittel, Molkereiprodukte, Fleisch- und Wurstwaren (nur verpackte Ware).


Abgabenmenge

Menge und Auswahl richten sich danach, was uns überlassen wird.


Kostenbeitrag

Die Einkaufspreise betragen ungefähr 10 – 20% der üblichen Ladenverkaufspreise.